Bei Fragen melden Sie sich gerne unter:
(040) 32 90 88 90
Terminvereinbarung
Sie möchten mit uns einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns gerne unter 040 - 32 90 88 90 an und vereinbaren einen Termin über unsere Mitarbeiter.
Sie können unsere Mitarbeiter auch gerne über E-Mail (mail@fuhrken-sauer.de) eine Nachricht schicken und einen Termin vereinbaren. Schlagen Sie Zeitfenster vor, wann es Ihnen möglich ist, damit wir uns bestmöglich nach Ihnen richten können.
Damit wir den Termin für Sie sachgerecht vorbereiten können, lassen Sie uns bitte soweit möglich vorab alle relevanten Unterlagen per E-Mail zukommen. Mit einer Übersendung per E-Mail stimmen Sie in einer unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation konkludent ein (§ 2 Abs. 2 Satz 4 und 5 BORA). Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen Link zur Verfügung, damit Sie Ihre Unterlagen sicher und bequem auf unseren kanzleiinternen Server hochladen können.
Bitte geben Sie an, wie Sie Ihren Termin wahrnehmen möchten:
- Termin vor Ort in unserer Kanzlei
- Telefontermin, wir rufen Sie gerne zum vereinbarten Zeitpunkt an
- Videoanruf, wir senden Ihnen einen Link, üblicherweise nutzen wir die Plattform Microsoft Teams.
Kurz erklärt:
Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr nach den gesetzlichen Bestimmungen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) für Verbraucher 190 Euro netto = 226,1o Euro brutto zzgl. etwaiger Auslagen. Eine Erstberatung umfasst eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Die voraussichtlichen weiteren Kosten können wir Ihnen nach Prüfung der bestehenden Sach- und Rechtslage näher erläutern.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, richten sich die anzurechnenden Gebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Wir rechnen unsere Beratungstätigkeit vorzugsweise auf der Grundlage von Zeit- und Pauschalhonorarvereinbarungen ab. Wir erörtern mit Ihnen dessen Höhe und Anfall vor Mandatsbeginn. Auf Wunsch legen wir individuelle Rahmenbedingungen fest. Sie erhalten regelmäßig - und auf Wunsch jederzeit - einen detaillierten Nachweis des erbrachten Zeitaufwandes, damit Sie Ihre Kosten im Einzelnen transparent nachvollziehen zu können. In gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren nach der zwingend geltenden Rechtsanwaltsordnung als Mindestgebühren.