Skip links

Arbeitgeber

Wir helfen Ihnen bei Ihren Entscheidungen

Beratung für Arbeitgeber

Sie möchten eine Personalentscheidung treffen, deren Folgen bewerten oder Ihr Unternehmen für die Zukunft sichern? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts, sei es für außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen, Erstellung, Analyse und Updates von Arbeitsverträgen, geplante Umstrukturierungen, Beratung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen u.v.m.. Unser Ziel ist es, mit Ihnen für Ihr Unternehmen eine langfristige Strategie aufzubauen, die Ihnen hilft, Ihr Personalmanagement und die Personalorganisation zielgerichtet aufzubauen. Hierzu wollen wir effizient mit der Personalleitung und / oder Geschäftsführung zusammenarbeiten.

Wir beraten und vertreten Ihren Standpunkt in allen Rechtsstreitigkeiten. Ein Rechtsfall beginnt in der Regel außerhalb des Gerichtssaales. In dieser Phase ist es sinnvoll, bereits alle Schritte sinnvoll zu planen, damit die richtigen Weichen gestellt werden. In vielen Fällen kann durch eine außergerichtliche Konfliktlösung, ggf. auch mit den Instrumenten einer Mediation, eine Einigung herbeigeführt werden. Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, vertreten wir Sie konsequent und in enger Abstimmung mit Ihnen.

Kurz erklärt:

Der Arbeitsvertrag ist die Basis jedes Personalmanagements. Ein Arbeitsvertrag „von der Stange“ führt später oft zu Überraschungen, wenn es zum Streit kommt, da die Rechte nicht eindeutig geklärt sind. Wir erstellen und überprüfen Ihre Arbeitsverträge, Zielvereinbarungen, Bonusregelungen, Dienstwagenordnungen, pp. speziell nach den Anforderungen Ihres Unternehmens und bieten Ihnen auf Wunsch ein regelmäßiges Update an. Eine besondere Leistung ist die Rundum-Analyse (arbeitsvertragliche Due Dilligence) bestehender Arbeitsverträge, beispielsweise wenn eine Fusion ansteht oder Verträge vereinheitlicht werden sollen.

Wir bieten Ihnen auf Wunsch eine Erstprüfung Ihres Arbeitsvertrags-Musters zu einem Pauschalpreis an. Der Schnellcheck beinhaltet eine sorgfältige Durchsicht des Musters und eine individuelle Bewertung, ob und welche Verbesserungen vorgenommen werden sollten. In einem anschließenden Gespräch erläutern wir Ihnen Punkt für Punkt unsere Prüfung und stimmen mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten ab.

Sollte eine umfangreichere Erstellung von Mustern erforderlich werden, vereinbaren wir mit Ihnen alle weiteren Schritte und stimmen die zusätzlichen Kosten eng mit Ihnen ab. Gerne erläutern wir Ihnen unseren Arbeitsvertrag-Check in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns gerne an unter 040 – 32 90 88 90.

Ein Mitarbeiter ist als freier Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt. Nun prüft die Rentenversicherung bei einer Betriebsprüfung, ob tatsächlich ein „freies“ Mitarbeiterverhältnis vorliegt. Es drohen Forderungen der gesetzlichen Versicherungsträger, Bußgelder oder sogar Strafen. Ihr Mitarbeiter ist nicht damit einverstanden, dass das Vertragsverhältnis gekündigt wird. Er macht Kündigungsschutz geltend und beruft sich darauf, dass er tatsächlich kein „freier“ Mitarbeiter ist, sondern ein angestellter Arbeitnehmer und erhebt Kündigungsschutzklage.

Es ist nicht unmöglich, ein „freies Mitarbeiterverhältnis“ ordnungsgemäß zu vereinbaren. Wir helfen Ihnen dabei, den Status zu prüfen und gegebenenfalls ein (vorsorgliches) Statusfeststellungsverfahren durchzuführen.

Die sozialversicherungsrechtliche Einschätzung stellt oftmals auch ein Problem für Gesellschafter-Geschäftsführer dar. Auch hier unterstützen wir Sie kompetent.

Wir untersuchen auf Wunsch im Rahmen einer Erstprüfung vorab zu einem Pauschalpreis, ob das von Ihnen beabsichtigte Vertragsverhältnis den Voraussetzungen eines freien Mitarbeiterverhältnisses entspricht. Das beinhaltet eine erste Beratung, bei der wir mit Ihnen Fragen zum beabsichtigten Vertragsverhältnis stellen sowie ein abschließendes Gespräch, um noch offene Punkte zu klären.

Kommt es zu weiteren Verfahren (Rückfragen des Versicherungsträger, Widerspruchsverfahren, Klagverfahren einschließlich Kündigungsschutzverfahren), vereinbaren wir mit Ihnen alle weiteren Schritte und stimmen die zusätzlichen Kosten eng mit Ihnen ab.
Gerne erläutern wir Ihnen die Statusfeststellung in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an unter 040 – 32 90 88 920.

Eine Mitarbeiterin bitte um ein Zwischenzeugnis oder ein Mitarbeiter scheidet aus dem Unternehmen aus und erwartet nun ein Schlusszeugnis für die geleistete Arbeit.Nun müssen Sie neben Ihrer üblichen Arbeit ein Zeugnis erstellen. Wie wird das Zeugnis rechtssicher gestaltet? Welche Punkte muss es enthalten? Ist eine Elternzeit zu erwähnen? Wie formuliere ich das Zeugnis nach den gesetzlichen Vorgaben „wohlwollend“?
Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Das einzige, was Sie tun müssen, ist, uns in einem kurzen Gespräch die einzelnen Umstände zu erläutern. Denn nur Sie wissen, was Ihr Mitarbeiter wirklich geleistet hat.

Wir bieten Ihnen eine Zeugniserstellung oder -überarbeitung auf Wunsch zu einem Pauschalpreis an. Das beinhaltet ein Vorabgespräch, in dem wir mit Ihnen Fragen zum Arbeitsverhältnis klären, die Zeugniserstellung sowie ein abschließendes Gespräch, um noch offene Fragen zu klären.

Kommt es trotz allem zu einem Rechtsstreit über das Zeugnis, beraten und vertreten wir Sie. Wir erläutern Ihnen die Prozessrisiken und stimmen mit Ihnen eng die zu erwartenden zusätzlichen Kosten ab.

Gerne erläutern wir Ihnen die Zeugniserstellung in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an unter 040 – 32 90 88 90.

Die Abmahnung ist die gelbe Karte des Arbeitsrechtes. Manchmal ist sie notwendig.

Eine Abmahnung ist in der Regel erforderlich, um bei wiederholten Verstößen verhaltensbedingt kündigen zu können. Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten sollten Sie nicht stillschweigend hinnehmen. Eine Abmahnung dient der innerbetrieblichen Klärung. Und sie verhindert, dass ein vertragswidriges Verhalten durch längeres schweigendes Dulden arbeitsvertragliche Pflichten ändert.

Wir helfen Ihnen, eine Abmahnung rechtssicher zu erklären, welche Formalien zu beachten sind, wann eine Abmahnung rechtes ist und wann weitere Konsequenzen infrage kommen.

Wir bieten Ihnen an, zu einem Pauschalpreis mit Ihnen den Vorfall im Gespräch zu erläutern und eine erste Einschätzung zu möglichen rechtlichen Konsequenzen abzustimmen. Danach erarbeiten wir für Sie falls gewünscht eine Abmahnung und deren sichere Zustellung.

Kommt es zu weiteren Auseinandersetzungen, beraten und vertreten wir Sie. Wir erläutern Ihnen Ihre Prozessrisiken und stimmen mit Ihnen eng die zu erwartenden zusätzlichen Kosten ab. Gerne erläutern wir Ihnen den Abmahnung-Check in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an unter 040 – 32 90 88 90.

Weitere Fokus-Beiträge:

Geschäftsführung

Konfliktmanagement

Medien- und IT-Recht

Personalmanagement

Diese Webseite verwendet Cookies für ein verbessertes Browser-Verhalten.
Info
Ziehen