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Konfliktmanagement

Außergerichtliche Konfliktbeilegung, Mediation

Konflikte sinnvoll managen

Konflikte beginnen verhalten. Anfangs kann ein Konflikt meist noch für die Konfliktparteien zufriedenstellend im Sinne beider gelöst werden. Je länger der Konflikt schwelt, desto mehr werden Koalitionen gesucht, weitet sich der Streit aus, es drohen Gesichtsverlust und schließlich wird es das wichtigste Ziel, dass der andere verliert - und sei es auf eigene Kosten (vgl. das von Friedrich Glasl 1980 entwickelte Phasenmodell der Eskalation).

Solche Konflikte führen im Unternehmen zu häufigen Krankmeldungen, wachsender Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, Fehlerhäufungen und ineffizientem Arbeiten bis hin zu Kündigungen.

Ein sinnvolles Konfliktmanagement greift frühzeitig in Konflikte ein mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung im Sinne einer Win-Win Situation herbeizuführen.

Kurz erklärt:

Gutes Konfliktmanagement basiert auf gezielter  Kommunikation. Konflikte entstehen vielfach, weil die Konfliktpersonen aneinander vorbeireden, nicht einander zuhören. Eine neutrale dritte Person kann helfen, dies zu überwinden, um wieder miteinander sprechen zu können.

Das Zivilprozessrecht bestimmt nach § 278a ZPO, das ein Gericht den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen kann. Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.

Wir sind überzeugt von der Prinzipien des "Harvard-Konzeptes". Die darin enthaltenen Prinzipien formulierten die Autoren Fisher/Ury bereits 1981 in ihrem Werk "Getting to Yes". Ziel ist es, durch sachbezogenes Verhandeln für beide Parteien eine interessenorientierte und konstruktive Einigung zu erreichen. Wesentlich ist Trennung der beteiligten Menschen (und ihren Emotionen) von deren Interessen (und deren Sachfragen).

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