DSGVO, ArbSchG, ArbZG u.v.m.
Sind Ihnen DSGVO, ArbSchG, ArbZG u.v.m. unbekannte Begriffe?
Wir helfen Ihnen, datenschutz- und arbeitsschutzkonforme Mustertexte vorzubereiten und in Ihrem Unternehmen sinnvolle Prozesse einzusetzen.
Kurz erklärt:
Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie enthält Vorschriften "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.".
Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die „erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“
Ein Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist es, „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer“ bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten, die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.