SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
im Kabinett vom 20. Januar 2021 beschlossene Fassung (Veröffentlichung erfolgt zeitnah im Bundesanzeiger)
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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
im Kabinett vom 20. Januar 2021 beschlossene Fassung (Veröffentlichung erfolgt zeitnah im Bundesanzeiger)
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– Zeiterfassung per Fingerabdruck
– Gesamtbetriebsrat Präsenzsitzung
– Überbrückungshilfe
– SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Fassung 10.8.2020
Coronavirus COVID19 und Kurzarbeit
Aufgrund der aktuellen Lage und der leider wirtschaftlich sehr schwierigen Situation möchten wir eine erste Hilfestellung bieten, was die Voraussetzungen bei der Einführung von Kurzarbeit sind.
Wir unterstützen Sie und können gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, die Einführung von Kurzarbeit sinnvoll erscheint und Ihnen bei allen weiteren Fragen helfen.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Seit dem 1.1.2020 werden durch § 15 BBiG erwachsene Auszubildende mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt.
Das BAG (Urteil vom 16.01.2018 – Az.: 7 AZR 312/16) hat nun entschieden: Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden (weiter…)
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26.04.2017 – Az.: 5 AZR 962/13) hat entschieden, dass die sogenannten griechischen Spargesetze nicht unmittelbar zu einer Kürzung der Gehälter von Lehrkräften an griechischen Schulen in Deutschland führen dürfen (weiter…)
Können Piloten von Fluglinien als selbstständige „Ich-AGs“ beschäftigt werden? … (weiter)
Es ist entschieden: Laut Mitteilung der Bundesregierung vom 26.10.2016 wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.
Wundertüte oder Alterarmut? Der Bundestag hat am 21.10.2016 das sogenannte Flexi-Renten-Gesetz beschlossen.
Der geplante neue § 611a BGB – Alter Wein in neuen Schläuchen
Der Gesetzgeber will sich zwar noch immer nicht – wie jahrelang gefordert – zu einer gesetzlichen Gesamtregelung des Arbeitsvertragsrechtes durchringen. Nun soll jedoch zumindest ein neuer § 611a BGB geschaffen werden, der den Arbeitnehmerstatus definiert. Danach erbringt Arbeitsleistungen “wer Dienste erbringt und dabei in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt.”
Maßgeblich für die hierbei anzuwendende Gesamtbetrachtung …