Die Bezeichnung des Chefs als "soziales Arschloch" rechtfertigt auch bei einem langjährigen Arbeitsverhältnisses eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung (weiter)
Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 26.05.2016 - 6 Sa 23/16) hat erneut in einem Fall entschieden, dass das illegale Laden privater Raubkopien am Arbeitsplatz eine…
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