
„Junges dynamisches Team“ Indiz für Diskriminierung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (BAG, Urteil vom 11.08.2016 – 8 AZR 406/14) geurteilt, dass die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem/der Bewerber/in eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld „mit einem jungen dynamischen Team“ geboten wird, und ist deshalb geeignet, die Vermutung i.S.v. § 22 AGG zu begründen, dass ein/e Kläger/in im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen seines/ihres Alters benachteiligt wurde.