
Vorsicht bei der Fälligkeit von Abfindungen!
Die Zahlung einer Abfindung erst im Folgejahr kann erhebliche Steuern sparen. Eine entsprechende Fälligkeitsvereinbarung muss allerdings deutlich vereinbart werden. …
Die Zahlung einer Abfindung erst im Folgejahr kann erhebliche Steuern sparen. Eine entsprechende Fälligkeitsvereinbarung muss allerdings deutlich vereinbart werden. …
Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.04.2016 – 14 Sa 1344/15) hält es für zulässig, dass der Arbeitgeber bei offenen Abfindungsprogrammen ein Rennen um die höchsten Abfindungen veranstalten darf – wer freiwillig ausscheidet …