
Achtung bei einem Firmenlauf
Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund nicht zum Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund nicht zum Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Mobbing ist ein ernst zu nehmendes soziales Problem, das rechtlich oftmals nur sehr schwer zu fassen ist. Vor diesem Hintergrund können Mobbingopfer nach einer Entscheidung des Sozialgerichtes Dortmund (Urteil vom 10.10.2016-S 31 AL 84/16) etwas aufatmen. Das Sozialgericht Dortmund zeigt mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen möglichen Weg auf …