
Achtung bei einem Firmenlauf
Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund nicht zum Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund nicht zum Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zeigt, wie wichtig es ist, Stellenanzeigen geschlechtsneutral (bspw. „w/m/d“) zu formulieren.
Um folgende arbeitsrechtliche Themen geht es im Oktober 2019:
– Unfallversicherung Probearbeitstag
– Überschreitung Befristungsdauer um einen Tag
– Urlaubskürzung bei Elternzeit
Führt der Arbeitgeber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement BEM (§ 167 II SGB IX) nicht durch, geht dies bei der Interessenabwägung nicht
Klagt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer auf Zustimmung zu einer zuvor erfolglos beantragten Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, kann der Arbeitgeber im Prozess nur solche der
Aufgepasst: Urlaubsansprüche verfallen nur, wenn der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz vorab darauf hinweist. Weiter …
Deutschland ist in einer Hitzwelle erlahmt. Dennoch ist vor unabgestimmten eigenmächtigen Spontanurlauben dringend zu warnen: Wer…
BAG, Urteil vom 11.04.2018 (-4 AZR 119/17): Betriebsvereinbarung kann individuelles Monatsgehalt nicht verschlechtern
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2018 (-4 AZR 119/17) entschieden, dass eine Betriebsvereinbarung eine individualvertraglich vereinbarte Vergütung nicht nachträglich zulasten des Arbeitnehmers abändern kann. (Weiter…)
Das BAG (Urteil vom 16.01.2018 – Az.: 7 AZR 312/16) hat nun entschieden: Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden (weiter…)
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat die Höhe bisheriger Bonuszahlungen an einen ehemaligen Markenvorstand bei Volkswagen Nutzfahrzeuge bestätigt. (weiter)