
Keine uneingeschränkte Überwachung privater E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz
Die Überwachung der privaten E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz kann gegen das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK verstoßen … weiter
Die Überwachung der privaten E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz kann gegen das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 EMRK verstoßen … weiter
Ein Arbeitgeber darf nur unter bestimmten Bedingungen den Arbeitnehmer überwachen und die damit gewonnen Erkenntnisse in einem Kündigungsschutzprozess verwerten.
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27.07.2017, Az.: 2 AZR 681/16) hat nun hinsichtlich sog. Keyloggern entschieden: Der Einsatz eines Software-Keyloggers, … (weiter)