
A1-Bescheinigung ist Pflicht, auch bei Kurzeinsätzen im Ausland
Arbeitgeber (bzw. Arbeitnehmer) sind gesetzlich verpflichtet ist, (fast) jede grenzüberschreitende Tätigkeit beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzuzeigen … (weiter)
Arbeitgeber (bzw. Arbeitnehmer) sind gesetzlich verpflichtet ist, (fast) jede grenzüberschreitende Tätigkeit beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzuzeigen … (weiter)