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Boni an VW-Manager zunächst bestätigt

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat die Höhe bisheriger Bonuszahlungen an einen ehemaligen Markenvorstand bei Volkswagen Nutzfahrzeuge bestätigt. Die Forderung des Klägers auf höhere Auszahlungen hat das LAG zurückgewiesen. Auch eine befristete Übertragung von Leitungsfunktionen sei wirksam gewesen. Denn das Beschäftigungsverhältnis habe fortbestanden, so das LAG weiter.

Der Rechtsstreit wird voraussichtlich nicht beendet sein: Für beide Parteien hat das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Wir werden weiter berichten.

Bonusregelungen sind sowohl bei hochrangigen Managern als auch bei „normalen“ Arbeitnehmern ein weit verbreitetes Institut, um Leistungsanreize zu setzen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind dünn, die vertraglichen Ausgestaltungen meist rudimentär und lückenhaft. Es wird Zeit, endlich verbindliche und umfassende Regelungen für solche Bonusvergütungen festzulegen.

Sofern Sie Hilfe bei Bonusregelungen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

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