Urlaub ohne Absprache kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Deutschland ist in einer Hitzwelle erlahmt. Dennoch ist vor unabgestimmten eigenmächtigen Spontanurlauben dringend zu warnen: Wer gegen den Willen des Arbeitgebers Urlaub nimmt, riskiert eine fristlose Kündigung. So geschehen in einem Verfahren vor dem LAG Düsseldorf (Urteil vom 11.07.2018 – 8 Sa 87/18). Die Arbeitnehmerin verabschiedete sich mit der E-Mail, sie mache jetzt Urlaub. Trotz Aufforderung des Arbeitgebers kehrte sie aus Mallorca nicht zurück. Aufgrund möglicher formaler Fehler der Kündigung haben sich die Parteien dennoch verglichen. Glück gehabt …