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Fristlose Kündigung bei Raubkopien am Arbeitsplatz

Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 26.05.2016 – 6 Sa 23/16) hat erneut in einem Fall entschieden, dass das illegale Laden privater Raubkopien am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Aufgrund einer Vielzahl bestehender Indizien stellte es fest, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit unbefugt derartige Dateien geladen hat, und zwar auch noch auf dienstliche DVD- und CD- Rohlinge. Das Urteil entspricht einer klaren Linie des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, NZA 2016, 161; BAG, Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 85/15).

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