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50.000,00 EUR Nachzahlung für „Praktikum“

Ein Arbeitgeber stellte eine Mitarbeiterin als „Praktikantin“ ein. Sie arbeitet mehr als 5 Jahre 43 Stunden pro Woche für ein Monatsgehalt von nur 300 Euro. Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 13.06.2016 (Az.:3 Sa 23/16) entschieden, dass der Arbeitgeber 50.000 Euro für Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen habe. Der Lohn sei sittenwidrig und damit die Vereinbarung nichtig. Das Gericht setzte stattdessen einen Lohn in Höhe des allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunden an. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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