
Kündigung wegen Brötchenklau?
Nicht jedes heimliche Essen von Brötchen kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen: Nachdem eine Krankenschwester ohne Erlaubnis acht belegte Brötchenhälften unter ihren Kolleginnen verteilt bzw. selbst gegessen hatte, kündigte der Arbeitgeber.