Es staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Obwohl der Arbeitgeber drei Zeugen aufbieten konnte, sah das LAG Niedersachsen den Zugang eines Kündigungsschreibens als…
Wer sich ein Tattoo stechen lässt, begehe einen groben Verstoß gegen sein eigenes Gesundheitsinteresse. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein kürzlich in seinem Urteil. Es kam…
Die Bezeichnung des Chefs als "soziales Arschloch" rechtfertigt auch bei einem langjährigen Arbeitsverhältnisses eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung (weiter)
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