Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03.04.2025 entschieden, dass während der Probezeit auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern kein Präventionsverfahren zwingend durchzuführen ist.
Ist das Kaffeetrinken auf der Arbeit eine private oder berufliche Tätigkeit? Damit beschäftigte sich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in seinem aktuellen Urteil. In diesem musste das…
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