
Druckkündigung ohne vorherigen aktiven Schlichtungsversuch des Arbeitgebers unzulässig
Eine sog. Druckkündigung bleibt in der Praxis kaum rechtlich durchzusetzen. Eine Druckkündigung ist eine Kündigung, die Arbeitgeber aufgrund des „Drucks“ anderer Mitarbeiter erklären („wenn er/sie/es…
