A1-Bescheinigung ist Pflicht, auch bei Kurzeinsätzen im Ausland Arbeitgeber (bzw. Arbeitnehmer) sind gesetzlich verpflichtet ist, (fast) jede grenzüberschreitende Tätigkeit beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzuzeigen ... (weiter)
Urlaubsverfall nur nach vorheriger Information Aufgepasst: Urlaubsansprüche verfallen nur, wenn der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz vorab darauf hinweist. Weiter ...