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Arbeitsunfall im Home-Office aufgrund defekter Heizung

Arbeitsunfall im Home-Office aufgrund defekter Heizung

Zu BSG, Urteil vom 21.03.2024 – B 2 U 14/21 R

 

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch von privaten Gegenständen ausgehende Gefahren im Home-Office unfallversichert sind, sofern die Gegenstände zumindest auch dem Unternehmen dienen. Ein selbstständiger Busunternehmer erlitt eine schwere Augenverletzung, weil seine Heizung im Home-Office kaputt war.

Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung des Unfalles als Arbeitsunfall ab. Schließlich diente die Heizung privaten Zwecken, so auch den Kindern des Busunternehmers, die ebenfalls zu Hause waren. Auch das Sozialgericht München und das Bayrische Landessozialgericht argumentierten, dass es an dem Zusammenhang zwischen Arbeitstätigkeit und Unfallursache fehle, sodass der Versicherte den Schaden selbst tragen müsse. Dem widersprach das BSG. Da der Unternehmer mit der Heizung auch seinen (häuslichen) Arbeitsplatz wärmen wollte, genügte dies zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls.

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