Entschließt sich ein Arbeitnehmer während der Probezeit, einen Betriebsrat gründen zu wollen, so kann diesem wirksam gekündigt werden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber erst zu spät darüber informiert, eine Betriebsratswahl vorbereitet zu haben. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht München in seinem aktuellen Urteil (LAG München, Urteil vom 20.08.2025 – 10 SLa 2/25), da es in beiden Konstellationen das entsprechende Sonderkündigungsrecht als unanwendbar erachtete.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz haben kann, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Daten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft weitergibt.