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Fallen bei der Änderungskündigung

Nach über 11 Jahren (!) Rechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom  26.1.2017 entschieden, dass eine personenbedingte Änderungskündigung vom 30.3.2006 unwirksam war und die rechtlichen Fallen für eine Änderungskündigung nochmals deutlich erläutert. Es sei erstens nicht erkennbar, dass der Arbeitnehmer auf Dauer nicht seine bisherigen Aufgaben erfüllen könne. Zweitens sei das mit der Kündigung verbundene Vertragsangebot nicht so konkret gefasst, dass es der Arbeitnehmer ohne Weiteres annehmen konnte. Drittens sei nicht festgestellt worden, aufgrund welcher Umstände die mit einer Änderung des Aufgabenbereichs einhergehende Absenkung der Vergütung sozial gerechtfertigt sein sollte. Das Bundesarbeitsgericht hat infolgedessen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes aufgehoben und der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Die Entscheidung zeigt einmal mehr die viel gescholtene „Unmöglichkeit“ der Änderungskündigung.

Sofern Sie hierzu oder zu anderen Rechtsproblemen Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

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