Für die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet, nicht zu den Arbeitsgerichten. (LAG Nürnberg Beschl. v. 17.10.2023 – 7 Ta 81/23)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz haben kann, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Daten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft weitergibt.
In seinem Urteil vom 24.04.2025 (6 SLa 302/24) befasste sich das Landesarbeitsgericht Köln mit der Frage, ob eine Änderungskündigung Vorrang vor einer Beendigungskündigung hat, und entschied zugunsten des Arbeitnehmers. Zudem sah es in einer zwischenzeitlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers keinen fristlosen Kündigungsgrund.
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