Für die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet, nicht zu den Arbeitsgerichten. (LAG Nürnberg Beschl. v. 17.10.2023 – 7 Ta 81/23)
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03.04.2025 entschieden, dass während der Probezeit auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern kein Präventionsverfahren zwingend durchzuführen ist.
Wer sich ein Tattoo stechen lässt, begehe einen groben Verstoß gegen sein eigenes Gesundheitsinteresse. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein kürzlich in seinem Urteil. Es kam somit zu dem Ergebnis, dass eine Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, die aufgrund einer Hautentzündung an einem neu gestochenen Tattoo arbeitsunfähig war.
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