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Arbeitsrecht
Kündigung unwirksam, Gericht hält Aussagen dreier Zeugen für unglaubhaft
Kündigung unwirksam, Gericht hält Aussagen dreier Zeugen für unglaubwürdig
[Zu LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2025 – 4 SLa 442/24]
Es staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Obwohl der Arbeitgeber drei Zeugen aufbieten konnte, sah das LAG Niedersachsen den Zugang eines Kündigungsschreibens als nicht erwiesen an.
Eine Arbeitnehmerin bestritt den Zugang und somit die Rechtswirksamkeit einer Kündigung, die sie im Beisein dreier weiterer Personen erhalten haben sollte. Im Verlauf des Verfahrens hörte das LAG Niedersachsen dazu die Aussagen dreier Zeugen. Die Aussagen seien zu übereinstimmend gewesen, sie hätten keine individuellen Wahrnehmungen abgeben können und auf die Reaktion der gekündigten Arbeitnehmerin sei nicht eingegangen worden. Daher ging das LAG Niedersachsen davon aus, dass der Inhalt lediglich abgesprochen war.
Praxishinweis: Eine Zeugenvernehmung ist keine Mathematik. Das Gericht hat sich in jedem Einzelfall eine konkrete Überzeugung zu bilden, wie glaubwürdig Zeugen sind und wie glaubhaft ihre Aussage. Gerade im Falle des Zugangs eines Kündigungsschreibens ist jeder Vorgang daher vorher sorgfältig zu prüfen, durchzuführen und rechtzeitig zu protokollieren, um später alles gerichtsfest nachweisen zu können.
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