Die Bezeichnung des Chefs als "soziales Arschloch" rechtfertigt auch bei einem langjährigen Arbeitsverhältnisses eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung (weiter)
Mobbing ist ein ernst zu nehmendes soziales Problem, das rechtlich oftmals nur sehr schwer zu fassen ist. Vor diesem Hintergrund können Mobbingopfer nach einer Entscheidung…
Die Zahlung einer Abfindung erst im Folgejahr kann erhebliche Steuern sparen. Eine entsprechende Fälligkeitsvereinbarung muss allerdings deutlich vereinbart werden. ...
Ein Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber damit droht, die Presse einzuschalten, riskiert seinen Arbeitsplatz. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist zwar ein hohes Gut und durch das Grundgesetz geschützt.…
Nicht jedes heimliche Essen von Brötchen kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen: Nachdem eine Krankenschwester ohne Erlaubnis acht belegte Brötchenhälften unter ihren Kolleginnen verteilt bzw. selbst…
Diese Webseite verwendet Cookies für ein verbessertes Browser-Verhalten.