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Monat: Februar 2015

Keine Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung durch Freistellung

Durch eine vorsorgliche Freistellungserklärung bei fristloser Kündigung gewährt der Arbeitgeber keinen Urlaub. Er gewährt ihn nur dann, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs tatsächlich zahlt oder vorbehaltlos zusagt.

Veröffentlicht am 10. Februar 2015
Kategorisiert in Arbeitsrecht Verschlagwortet mit Urlaubsgewährung
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