Verzugspauschale bei Lohnverzug? An sich ist die Sache klar: Gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist eine Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 Euro zahlen. Dementsprechend …
Monat: November 2016
Keine Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit
Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.