Skip links

Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden

Das BAG (Urteil vom 16.01.2018 – Az.: 7 AZR 312/16) hat nun entschieden: Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden. Nachdem die Vorinstanz (ArbG Main, Urteil vom 19.03.2015 – Az.: 3 Ca 1197/14) noch überraschend der Klage von Torwart Heinz Müller stattgegeben hatte, kehrt das BAG in alte, bekannte Bahnen zurück. Der Arbeitsvertrag mit einem Fußballer darf mit Blick auf die besondere Eigenart der Arbeitsleistung der Spieler befristet werden. Das ist nicht ungewöhnlich, denn auch beispielsweise die Arbeitsverträge von Künstlern wie Schauspielern dürfen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung und der Kunstfreiheit des Arbeitgebers befristet werden. Was die Freiheit der einen ist, ist das Leid der anderen.

Diese Webseite verwendet Cookies für ein verbessertes Browser-Verhalten.
Info
Ziehen