
Kündigungsschutz eines Whistleblowers erfordert nachgewiesenen Zusammenhang
Kündigungsschutz eines Whistleblowers erfordert nachgewiesenen Zusammenhang [Zu LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2024 – 7 Sla 306/24] Grundsätzlich sind Repressalien gegen hinweisgebende Personen verboten (§ 36