Ermittlung des pfändbaren Einkommens bei privat genutztem Dienstwagen
Die Überlassung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ist regelmäßig ein Sachbezug im Sinne von § 107 II 1 GewO, dessen Wert sich grundsätzlich nach der sogenannten 1 %-Methode bemisst; dieser ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen, nicht aber der Zuschlag nach § 8 II 3 EStG (sog. 0,03 %-Regelung). Übersteigt der Wert der vereinbarten Sachbezüge die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts, verstößt der Arbeitgeber gegen § 107 II 5 GewO.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03.04.2025 entschieden, dass während der Probezeit auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern kein Präventionsverfahren zwingend durchzuführen ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03.04.2025 entschieden, dass während der Probezeit auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern kein Präventionsverfahren zwingend durchzuführen ist.
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