Ermittlung des pfändbaren Einkommens bei privat genutztem Dienstwagen
Die Überlassung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ist regelmäßig ein Sachbezug im Sinne von § 107 II 1 GewO, dessen Wert sich grundsätzlich nach der sogenannten 1 %-Methode bemisst; dieser ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen, nicht aber der Zuschlag nach § 8 II 3 EStG (sog. 0,03 %-Regelung). Übersteigt der Wert der vereinbarten Sachbezüge die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts, verstößt der Arbeitgeber gegen § 107 II 5 GewO.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss ein Arbeitnehmer die Kosten eines vom Arbeitgeber beauftragten Privatdetektivs übernehmen, wenn ein konkreter Tatverdacht bestanden hat und der Arbeitnehmer anschließend überführt wird.
Mit Urteil vom 29.01.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine von der saarländischen Datenschutzaufsichtsbehörde ausgesprochene Untersagung von Telefonmarketingmaßnahmen bestätigt. Mangels jedenfalls mutmaßlicher Einwilligungen der Anzurufenden konnte keine Zulässigkeit der mit den Werbeanrufen verbundenen Datenverarbeitung angenommen werden.
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