
Wichtige Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ab 1.1.2020:
Seit dem 1.1.2020 werden durch § 15 BBiG erwachsene Auszubildende mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt.
Seit dem 1.1.2020 werden durch § 15 BBiG erwachsene Auszubildende mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt.