Die Bezeichnung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt auch bei einem langjährigen Arbeitsverhältnisses eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung (weiter)
Die Bezeichnung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt auch bei einem langjährigen Arbeitsverhältnisses eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung (weiter)