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Schlagwort: Beleidigung

„Soziales Arschloch“ = Fristlose Kündigung

Die Bezeichnung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt auch bei einem langjährigen Arbeitsverhältnisses eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung (weiter)

Veröffentlicht am 24. Januar 2017
Kategorisiert in Arbeitsrecht, Rechtsprechung Verschlagwortet mit Beleidigung, Fristlose Kündigung, Kündigung, Landesarbeitsgericht
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