
Gesonderter Arbeitsschutzausschuss bei größeren Filialen zwingend vorgeschrieben
Gesonderter Arbeitsschutzausschuss bei größeren Filialen zwingend vorgeschrieben [Zu BVerwG, Urteil v. 01.02.2024 – 8 C 4.28] In einer Filiale mit mehr als 20 Mitarbeitern muss