
Achtung bei einem Firmenlauf
Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund nicht zum Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund nicht zum Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.