Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht anlasslos mittels Keyloggers überwachen
Ein Arbeitgeber darf nur unter bestimmten Bedingungen den Arbeitnehmer überwachen und die damit gewonnen Erkenntnisse in einem Kündigungsschutzprozess verwerten. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27.07.2017, Az.:…