Es ist entschieden: Laut Mitteilung der Bundesregierung vom 26.10.2016 wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.
Ein Arbeitgeber stellte eine Mitarbeiterin als "Praktikantin" ein. Sie arbeitet mehr als 5 Jahre 43 Stunden pro Woche für ein Monatsgehalt von nur 300 Euro.…
Eher wenig überraschend hat das BAG entschieden, dass die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall sich nach den Mindestlohnvorschriften richtet. In dem Fall…
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