
Kein Verlust des Urlaubsanspruchs aufgrund aufeinanderfolgender Beschäftigungsverbote
Kein Verlust des Urlaubsanspruchs aufgrund aufeinanderfolgender Beschäftigungsverbote [Zu BAG, Urteil vom 20.08.2024 – 9 AZR 226/23] Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass unmittelbar aufeinanderfolgende Beschäftigungsverbote keine Auswirkung