Bundesarbeitsminister Heil kündigt praxistaugliche Arbeitszeitreform an
Jeder Arbeitgeber muss die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmenden transparent und nachprüfbar aufzeichnen. Das Entschied das Bundesarbeitsgericht im September 2022. Der Arbeitgeber müsse hierfür ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen. Bundesarbeitsminister Heil kündigte „praxistaugliche Lösungen“ hierfür an. Zweck sei der gesundheitliche Schutz von Arbeitnehmern. (BAG, Entscheidung vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21)
Ist das Kaffeetrinken auf der Arbeit eine private oder berufliche Tätigkeit? Damit beschäftigte sich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in seinem aktuellen Urteil. In diesem musste das Gericht entscheiden, ob die Verletzungen eines Arbeitnehmers Folge eines Arbeitsunfalls gewesen waren. Dies wäre dann der Fall, wenn der Unfall im Zusammenhang mit einer Tätigkeit stand, die zu seiner Arbeit gehört. Der Arbeitnehmer hatte an einer obligatorischen Morgenrunde seiner Arbeit teilgenommen. Dabei verschluckte er sich derart stark an seinem heißen Kaffee, dass er zum Husten raus ging und kurz das Bewusstsein verlor. Hierdurch stürzte er auf ein Metallgitter, was zu einem Nasenbeinbruch führte.
Es kommt vor, dass Arbeitnehmerinnen beim Zugang einer Kündigung schwanger sind, dies jedoch erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist positiv erfahren. Möchte die Schwangere in einem solchen Fall verspätet die Unwirksamkeit der Kündigung gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG nachträglich geltend machen, so muss die Klage gem. § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG auf Antrag gesondert zugelassen werden.
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