Bundesarbeitsminister Heil kündigt praxistaugliche Arbeitszeitreform an
Jeder Arbeitgeber muss die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmenden transparent und nachprüfbar aufzeichnen. Das Entschied das Bundesarbeitsgericht im September 2022. Der Arbeitgeber müsse hierfür ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen. Bundesarbeitsminister Heil kündigte „praxistaugliche Lösungen“ hierfür an. Zweck sei der gesundheitliche Schutz von Arbeitnehmern. (BAG, Entscheidung vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21)
Ein Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Anspruch auf seine Gehaltszahlung. Im Frühjahr entschied die höchste Arbeitsgerichtsinstanz, dass dies auch dann gilt, wenn der Arbeitnehmer freigestellt wurde und sich während der Freistellung um keinen neuen Job bemüht.
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