Bundesarbeitsminister Heil kündigt praxistaugliche Arbeitszeitreform an
Jeder Arbeitgeber muss die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmenden transparent und nachprüfbar aufzeichnen. Das Entschied das Bundesarbeitsgericht im September 2022. Der Arbeitgeber müsse hierfür ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen. Bundesarbeitsminister Heil kündigte „praxistaugliche Lösungen“ hierfür an. Zweck sei der gesundheitliche Schutz von Arbeitnehmern. (BAG, Entscheidung vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21)
In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall gab das Gericht der Klage einer Arbeitnehmerin auf Annahmeverzugslohn in vollem Umfang statt, obwohl die Arbeitnehmerin ein Arbeitsangebot des Arbeitgebers zuvor abgelehnt hatte. Die im Verfahren vorrangig noch zu klärende Frage war, ob die Klägerin durch ihre Ablehnung des Arbeitsangebotes während des Kündigungsschutzprozesses einen anderweitigen Verdienst böswillig unterlassen hatte.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss ein Arbeitnehmer die Kosten eines vom Arbeitgeber beauftragten Privatdetektivs übernehmen, wenn ein konkreter Tatverdacht bestanden hat und der Arbeitnehmer anschließend überführt wird.
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