Besteht bei einem Skiunfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Diese Frage stellte sich im Fall von Manuel Neuer, welcher beim privaten Skifahren eine Unterschenkelfraktur erlitt. Grundsätzlich ist Manuel Neuer ein „normaler Arbeitnehmer“. So besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Neuer’s Arbeitgeber, dem FC Bayern München nur dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Neuer als Arbeitgeber selbst verschuldet wäre. Der Richter im Fall äußerte: „Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Krankheitsfall sechs Wochen das Geld weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden erkrankt ist. Das besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz.“ Ein Selbstverschulden Neuer’s wäre nur anzunehmen, wenn Skifahren zu den gefährlichen Sportarten gehören würde. Dies sei laut Gericht nicht anzunehmen.
In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall gab das Gericht der Klage einer Arbeitnehmerin auf Annahmeverzugslohn in vollem Umfang statt, obwohl die Arbeitnehmerin ein Arbeitsangebot des Arbeitgebers zuvor abgelehnt hatte. Die im Verfahren vorrangig noch zu klärende Frage war, ob die Klägerin durch ihre Ablehnung des Arbeitsangebotes während des Kündigungsschutzprozesses einen anderweitigen Verdienst böswillig unterlassen hatte.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss ein Arbeitnehmer die Kosten eines vom Arbeitgeber beauftragten Privatdetektivs übernehmen, wenn ein konkreter Tatverdacht bestanden hat und der Arbeitnehmer anschließend überführt wird.
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