Zweifel bei Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist
Ernsthafte Zweifel über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen laut dem Arbeitsgericht Neumünster auch dann, wenn die gesamte Dauer einer verbleibenden Kündigungsfrist durch die Erst- und mehrere Folgebescheinigungen abgedeckt werden. Wenn ein Arbeitnehmer also nach einer Kündigung die gesamte rechtliche Kündigungsfrist krank ist, darf der Arbeitgeber berechtigt infrage stellen, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. (Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 23. September 2022 (1 Ca 20b/22) (nicht rechtskräftig))
Ein Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Anspruch auf seine Gehaltszahlung. Im Frühjahr entschied die höchste Arbeitsgerichtsinstanz, dass dies auch dann gilt, wenn der Arbeitnehmer freigestellt wurde und sich während der Freistellung um keinen neuen Job bemüht.
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