Zweifel bei Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist
Ernsthafte Zweifel über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen laut dem Arbeitsgericht Neumünster auch dann, wenn die gesamte Dauer einer verbleibenden Kündigungsfrist durch die Erst- und mehrere Folgebescheinigungen abgedeckt werden. Wenn ein Arbeitnehmer also nach einer Kündigung die gesamte rechtliche Kündigungsfrist krank ist, darf der Arbeitgeber berechtigt infrage stellen, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. (Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 23. September 2022 (1 Ca 20b/22) (nicht rechtskräftig))
In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall gab das Gericht der Klage einer Arbeitnehmerin auf Annahmeverzugslohn in vollem Umfang statt, obwohl die Arbeitnehmerin ein Arbeitsangebot des Arbeitgebers zuvor abgelehnt hatte. Die im Verfahren vorrangig noch zu klärende Frage war, ob die Klägerin durch ihre Ablehnung des Arbeitsangebotes während des Kündigungsschutzprozesses einen anderweitigen Verdienst böswillig unterlassen hatte.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss ein Arbeitnehmer die Kosten eines vom Arbeitgeber beauftragten Privatdetektivs übernehmen, wenn ein konkreter Tatverdacht bestanden hat und der Arbeitnehmer anschließend überführt wird.
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