Zweifel bei Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist
Ernsthafte Zweifel über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen laut dem Arbeitsgericht Neumünster auch dann, wenn die gesamte Dauer einer verbleibenden Kündigungsfrist durch die Erst- und mehrere Folgebescheinigungen abgedeckt werden. Wenn ein Arbeitnehmer also nach einer Kündigung die gesamte rechtliche Kündigungsfrist krank ist, darf der Arbeitgeber berechtigt infrage stellen, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. (Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 23. September 2022 (1 Ca 20b/22) (nicht rechtskräftig))
Die Sozialgerichte beschäftigen sich des Öfteren mit der Frage, ob eine während der Arbeitszeit erlittene Verletzung als Arbeitsunfall zu bewerten ist. So war es auch in dem vorliegenden Fall. Bei diesem wollte sich eine Angestellte des Finanzamtes eigentlich nur ihren täglichen Kaffee holen. Dabei rutschte sie jedoch auf dem frisch gewischten Boden des Sozialraumes aus und brach sich den dritten Lendenwirbelkörper.
Wird eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag schwerwiegend verletzt, so kann das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. Eine solche Pflichtverletzung ist im Rahmen einer antisemitischen Äußerung des Arbeitnehmers auf Social Media dann anzunehmen, wenn die Äußerung den Ruf des Arbeitgebers schädigt. Damit eine darauffolgende fristlose Kündigung wirksam ist, muss gegebenenfalls zuvor abgemahnt werden.
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