Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlung dürfen nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden
Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden…