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BAG: Keine unmittelbare Anwendung griechischer Spargesetze in Deutschland

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26.04.2017 – Az.: 5 AZR 962/13) hat entschieden, dass die sogenannten griechischen Spargesetze nicht unmittelbar zu einer Kürzung der Gehälter von Lehrkräften an griechischen Schulen in Deutschland führen dürfen. Mit den Spargesetzen für die Republik Griechenland soll die Vergütung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst abgesenkt werden. Ein auf der Grundlage des deutschen Rechtes unterliegendes Arbeitsverhältnisses ist davon grundsätzlich nicht betroffen. Die griechischen Spargesetze gelten nicht unmittelbar auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche Arbeitsrecht kenne keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, aus Rücksicht auf die finanzielle Lage des Arbeitgebers dauerhafte Gehaltskürzungen ohne eine wirksame Vertragsänderung hinzunehmen.

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