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Sozialplan Flughafen Tegel unwirksam

Der bezüglich der Massenentlassungen am Flughafen Tegel geschlossene Sozialplan ist unwirksam. Betriebsrat und Unternehmen hatten sich in einer Einigungsstelle darauf geeinigt, dass bestimmte Leistungen teilweise von Vorgaben des Konzernunternehmens festgelegt werden sollten.

Das ist unzulässig, so das Arbeitsgericht Berlin. Die Dotierung des Sozialplanes darf nicht von der Entscheidung eines Dritten abhängig gemacht werden. Zudem seien die Leistungen zu gering. Da auch in der Vergangenheit Verluste im Konzern ausgeglichen wurden, könne auch ein konzerninterner Ausgleich bei den Abfindungen erwartet werden.

Interessant ist zudem der Hinweis des Arbeitsgerichtes, dass  Regelungen zur Transfergesellschaft nicht zwingend mitbestimmungspflichtig seien und daher  nicht durch einen Spruch der Einigungsstelle festgelegt werden können. Davon unabhängig  ist allerdings, dass sich die Betriebsparteien innerhalb eines Sozialplanes auf die Einbindung einer Transfergesellschaft einigen können.


Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 07.07.2015 – 13 BV 1848/15

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