Betriebsstilllegung: Mit Abwicklungsarbeiten sind die sozial schutzwürdigsten Mitarbeitenden zu beschäftigen
Betriebsstilllegung: Mit Abwicklungsarbeiten sind die sozial schutzwürdigsten Mitarbeitenden zu beschäftigen zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2024 – 3 Sa 529/23 Auch im Falle einer etappenweisen