
Urlaubsverfall nur nach vorheriger Information
Aufgepasst: Urlaubsansprüche verfallen nur, wenn der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz vorab darauf hinweist. Weiter …
Aufgepasst: Urlaubsansprüche verfallen nur, wenn der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz vorab darauf hinweist. Weiter …
Der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 29.11.2017 (Az.: C-214/16) entschieden, dass Arbeitnehmer Urlaubsansprüche bei Vergütungsverweigerung des Arbeitgebers unbegrenzt ansammeln können. … weiter