Die den deutschen Profifußball in seinen Grundfesten erschütternde Entscheidung blieb aus. Ein Fußballverein der ersten Bundesliga darf Verträge mit Lizenzspielern auch weiterhin befristen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 17.02.2016 im Rechtsstreit um den Mainzer Ex-Keeper Heinz Müller entschieden. Die Befristung sei insbesondere …