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Verein darf Arbeitsverhältnis mit Profifußballer befristen

Die den deutschen Profifußball in seinen Grundfesten erschütternde Entscheidung blieb aus. Ein Fußballverein der ersten Bundesliga darf Verträge mit Lizenzspielern auch weiterhin befristen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 17.02.2016 im Rechtsstreit um den Mainzer Ex-Keeper Heinz Müller entschieden. Die Befristung sei insbesondere wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung des Klägers als Profifußballspieler sachlich gerechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG).

Das Gericht stellte zudem klar, dass die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, dem freien Ermessen des Trainers unterliegt. Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesarbeitsgericht für den unterlegenen Kläger zugelassen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016 – 4 Sa 202/15).

 

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